Wer bis zum 31.03.2021 seine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit einem Automatikgetriebe absolviert, bekommt die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen und darf somit nur Automatikfahrzeuge fahren.
Dies ändert sich zum 01.04.2021 !!!
Der Gesetzgeber hat eingesehen das diese Art der Ausbildung nicht mehr zeitgemäß ist und eine unnötige Belastung in der Prüfung darstellt.
Wer läuft schon freiwillig ein Rennen mit ner Getränkekiste unterm Arm???
Ab dem 01.04.2021 ist es, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug , möglich Schaltwagen zu fahren.
Voraussetzung dafür sind mindestens 10 Fahrstunden und eine 15 minütige Prüfungsfahrt auf einem Schaltwagen mit dem FAHRLEHRER.
(Kein TÜV-Prüfer)
Wenn der Bewerber hierbei zeigt, das er sicher mit dem Schaltwagen fahren kann, ist es dem Fahrlehrer möglich eine Bescheinigung auszustellen. Damit erhält man den Eintrag B197 und darf ganz regulär sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge fahren. Sollte es nötig sein, schulen wir natürlich solange nach bis alles sitzt.
In der Praxis brauchen wir aber zur Zeit selten mehr als 10 Fahrstunden um das reine Schalten und Anfahren mit einem Schaltgetriebe zu vermitteln.
Somit vereinfacht sich die Ausbildung erheblich und die Kosten werden reduziert.
Gerne beraten wir dich ausführlich bei einem privaten Gespräch in der Fahrschule.